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BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET IN HANNOVER

Nachhilfe mit Bildungsgutschein in Hannover – 0 € Eigenanteil

Wenn Ihre Familie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, zahlt in vielen Fällen das Jobcenter oder die Region Hannover die Lernförderung Ihres Kindes. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Wir helfen beim Antrag und rechnen direkt mit der Behörde ab.

Ihr Eigenanteil0 € bei bewilligtem Gutschein
ZuständigJobcenter oder Region Hannover
Unterrichtbei Ihnen zu Hause, im Büro oder online
SprachenDeutsch, Arabisch, Kurdisch, Englisch, Russisch

Unverbindlich und ohne Anmeldung. Über den Anspruch entscheidet am Ende das Jobcenter oder die Region Hannover.

Wer hat Anspruch auf Lernförderung?

Die Lernförderung ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Anspruch besteht in der Regel, wenn drei Dinge zusammenkommen – es genügt, wenn eine Person im Haushalt die Leistung bezieht.

Eine dieser Leistungen

Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Allgemeinbildende Schule

Ihr Kind besucht eine Grundschule, eine weiterführende Schule oder eine Förderschule – bis zum Ende der Schulzeit.

Nachweisbarer Förderbedarf

Die Lehrkraft bestätigt auf dem Antrag, dass Ihr Kind Unterstützung braucht, um das Klassenziel zu erreichen – etwa bei drohender Nichtversetzung, schwachen Noten oder Sprachschwierigkeiten.

So kommen Sie zum Gutschein

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    Kurz prüfen

    Drei Fragen auf unserer Startseite zeigen Ihnen in zwei Minuten, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist.

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    Wir rufen Sie an

    Innerhalb von 48 Stunden (werktags) melden wir uns und besprechen die Situation Ihres Kindes – auf Wunsch auf Arabisch, Kurdisch, Englisch oder Russisch.

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    Antrag gemeinsam ausfüllen

    Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus. Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen.

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    Bestätigung der Schule

    Die Lehrkraft Ihres Kindes bestätigt den Förderbedarf auf dem Formular. Ohne diese Bestätigung bewilligt das Amt nichts.

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    Einreichen

    Der fertige Antrag geht an das Jobcenter oder die Region Hannover. Auf Wunsch übernehmen wir die Übermittlung.

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    Unterricht startet

    Sobald die Bewilligung vorliegt, beginnt die Nachhilfe. Wir rechnen direkt mit der Behörde ab – für Sie entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen zum Bildungsgutschein

Was kostet mich die Nachhilfe mit Gutschein?

Nichts. Bei bewilligter Förderung rechnen wir direkt mit dem Jobcenter oder der Region Hannover ab. Es gibt keinen Eigenanteil, keine Anmeldegebühr und keine Vertragsbindung.

Wie viele Stunden werden bewilligt?

Das legt die Behörde im Einzelfall fest, meist für ein Schulhalbjahr und ein bis zwei Stunden pro Woche. Läuft der Gutschein aus, kümmern wir uns rechtzeitig um die Verlängerung.

Mein Antrag wurde schon einmal abgelehnt. Lohnt sich ein neuer Versuch?

Häufig ja. Viele Ablehnungen liegen an einer fehlenden oder zu unklaren Bestätigung der Schule. Rufen Sie uns an, dann schauen wir gemeinsam, woran es lag.

Wir sprechen wenig Deutsch. Geht das trotzdem?

Ja. Wir beraten auf Arabisch, Kurdisch, Englisch und Russisch und begleiten Sie auch bei der Kommunikation mit dem Amt.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das hängt von der Behörde ab, meist einige Wochen. In dringenden Fällen können wir mit einer kostenlosen Probestunde starten, damit Ihr Kind nicht warten muss.

Gilt der Gutschein auch für Nachhilfe zu Hause?

Ja. Der Unterricht kann bei Ihnen zu Hause, in unserem Büro am Südbahnhof oder online stattfinden.

Unsicher, ob es bei Ihnen klappt?

Machen Sie die kurze Prüfung oder rufen Sie uns einfach an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt – auch wenn die Antwort einmal Nein lautet.